E-Bikes sind mittlerweile technisch ausgereift und bieten eine gute Möglichkeit, kürzere Strecken ohne besondere körperliche Anstrengung auch in steigungsreichem Gelände zurückzulegen. E-Bikes bieten sich daher an, den öffentlichen Regionalverkehr sinnvoll zu ergänzen, um die Kilometer zwischen dem Wohnstandort und der nächstgelegenen Bus- oder Bahnhaltestelle zurückzulegen. Das gilt insbesondere für tägliche Fahrten im Ausbildungs- und Pendlerverkehr. Schwäche der E-Bikes ist der Leistungsabfall der Akkus bei niedrigen Temperaturen in der kalten Jahreszeit. Für den ganzjährigen Einsatz müssen E-Bike Nutzer die Gewissheit haben, dass, wenn sie am Abend von der Bus- oder Bahnhaltestelle die Heimfahrt antreten, der Akku auch bei niedrigen Temperaturen ausreichend leistungsfähig ist. Das erfordert neben einem witterungsgeschützten Abstellplatz für das Fahrrad, dass der Akku während der Abstellzeit am Haltepunkt temperiert und sicher gelagert werden kann.
Im Rahmen eines E-Bike Pilotprojektes als Teil des Verkehrskonzeptes „Mobil 21“ der Stadt Innsbruck wurde für mehrere Bus- bzw.- Bahnhaltestellen im Umland von Innsbruck untersucht
- welches Potential an Radfahrten zu und von einzelnen wichtigen Haltestellen im Pendlerverkehr und für sonstige Verkehrszwecke gegeben ist
- ob die räumlichen Möglichkeiten für eine attraktive Radabstellanlage vorhanden sind
- ob die technischen Möglichkeiten für eine temperierte Aufbewahrung der Akkus in einem (beheizbaren) Schließfach gegeben sind bzw. geschaffen werden können
- mit welchen Kosten für eine solche Anlage zu rechnen ist
Bei der Bedarfsschätzung wurde neben dem Bedarf an Abstellplätzen für E-Bikes auch der Gesamtbedarf für Fahrradabstellplätze ermittelt, da natürlich auch für klassische Fahrräder geeignete und attraktive Abstellanlagen erforderlich sind.
Grundüberlegung des Pilotprojektes war es, jene Infrastruktur zu schaffen und zu finanzieren, die der Radbenützer nicht selbst bereitstellen kann (Fahrradabstellmöglichkeit an den Bus- und Bahnhaltestellen, temperierte Aufbewahrungsmöglichkeit für die Akkus), während der Erwerb des E-Bikes und das Aufladen des Akkus durch den Benützer selbst erfolgen soll.